Eine im Ausland erfolgte Änderung Ihres Zivilstandes muss in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Die Eintragung ist kostenlos.
Lassen Sie Ihrer Schweizer Vertretung dazu folgende Dokumente und Informationen zukommen:
- Original der Scheidungsurkunde bzw. der Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft mit Rechtskraftvermerk
- Dokument zur Regelung der elterlichen Sorge für allfällige gemeinsame Kinder, falls nicht in der Scheidungsurkunde bzw. der Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft vermerkt
- Adressänderungen
Bezeichnung in Malta der oben erwähnten Dokumente:
Alle maltesischen Zivilstandsdokumente und Gerichtsurteile müssen vor der Übermittlung an die Schweizer Vertretung mit einer Apostille beglaubigt werden.
Die meisten maltesischen Zivilstandsdokumente mit Apostille können online auf der Webseite der zuständigen Behörde (Public Registry) bestellt werden:
Maltesische Zivilstandsdokumente (en)
Die Originaldokumente sind für die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz bestimmt und dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Sie werden nicht zurückgegeben. Fotokopien werden nicht akzeptiert. Gegebenenfalls können weitere Dokumente angefordert werden.
Falls eine vertiefte Überprüfung der ausländischen Zivilstandsdokumente durch eine Vertrauensanwältin oder einen Vertrauensanwalt der Schweizer Vertretung notwendig ist, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten.
Melden Sie Ihre Scheidung oder die Auflösung Ihrer eingetragenen Partnerschaft online:
Online-Schalter